Motorgetriebenes Fliegen

Für die Ausbildung zum Piloten des motorgetrieben Fliegens können bei uns die Lizenzen  PPL(A) und LAPL(A) geschult werden.

PPL (A)

Diese Lizenz bietet vielfältige Möglichkeiten. Mit dieser Lizenz können einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge ohne Gewichts- oder Passagierbeschränkung geflogen werden. Zudem können bei Bedarf Lizenzerweiterungen wie z.B. die Nachtflugberechtigung, oder die Ausbildung zum Instrumentenflug absolviert werden. Nach entsprechender Erfahrung kann die Ausbildung auf zweimotorigen Flugzeugen erfolgen ( nicht beim Flugsportverein Nagold e.V.).

Die praktische Ausbildung zur PPL (A) Lizenz umfasst neben der theoretischen Ausbildung auch 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Lehrer als Flugschüler alleine geflogen werden. Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 5 Stunden Überlandflüge, wovon einer mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen absolviert werden muss. Auch das Anfliegen von Kontrollierten Flugplätzen wie z.B. der Stuttgarter Flughafen ist ein Teil der praktischen Flugausbildung.
Eine Einweisung in die Funknavigation ist für die PPL(A) Lizenz unerlässlich.

LAPL (A) – Leichtflugzeugpilotenlizenz

Diese Lizenz berechtigt ein Flugzeug mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 2000 kg und mit bis zu maximal 3 Passagieren in Europa fliegen.
Die praktische Ausbildung umfasst 30 Pflichtstunden, wovon mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer geflogen werden müssen, sowie mindetsens 3 Stunden als Überlandflug und einer Strecke von mindestens 150km und zwei Landungen an fremden Flugplätzen.

Nach erwerb der LAPL-(A) Lizenz dürfen nach 10 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bis zu 3 Passagiere mitgenommen werden.

Diese Lizenz ist für einen kostengünstigen Einstieg in den Motorflug Ideal. Die LAPL(A) Lizenz kann später um weitere Berechtigungen erweitert und ergänzt werden. Auch das Upgrade auf die PPL(A) Lizenz ist möglich.

Voraussetzungen zum Lizenzerwerb:

Um eine Ausbildung zum Motorflugpiloten beginnen zu können ist ein Mindestalter von 16 Jahren notwendig. Die Lizenz wird frühestens zum 17 Lebensjahr ausgehändigt. Minderjährige Flugschüler benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten.

Für die Ausbildung zum Motorpiloten sind zudem nötig:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugniss der Klasse II  (Medical) oder LAPL
  • 
Auszug aus dem Zentralregister in Flensburg
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
 (ZÜP)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • 2 Passfotos